Inobhutnahmestelle
Allgemeines
Die Inobhutnahmestelle ist ein ergänzendes Angebot zu den stationären, teilstationären und ambulanten Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe St. Josef. Sie versteht sich als ein Bereich der Gesamteinrichtung, in dem Kinder und Jugendliche in Krisensituationen individuell betreut und begleitet werden. Die Räumlichkeiten liegen zwischen den beiden Wohngruppen in der Einrichtung und ermöglichen damit eine geschützte und sichere Unterbringung.
Im Rahmen eines Gesamtkonzepts werden hierzu die erforderlichen bedarfs-, ziel- und zeitgerechten Hilfen gemeinsam mit Jugendamt, Bezugspersonen und dem Klienten entwickelt und im Verlauf der Maßnahme an die gegebenen Lebenslagen angepasst. Die Kooperationsbereitschaft der Kinder und Jugendlichen ist Voraussetzung für die Aufnahme.
Zielgruppe
Es können Kinder und Jugendliche in unterschiedlichen, individuellen Krisen betreut werden. Nach SGB VIII §42 werden schon im Aufnahmeprozess die notwendigen ersten Inhalte und der Betreuungsumfang mit allen am Hilfeprozess Beteiligten besprochen. Im Mittelpunkt stehen dabei der Schutz und die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen. Individuelle Krisen erfordern eine individuelle und partizipierende Abwägung der Hilfen.
Inobhutnahmestelle
Die Inobhutnahmestelle bietet folgende Räumlichkeiten:
2 Einzelzimmer
2 Sanitärräume mit WC
1 Gäste WC
1 große Küche als Aufenthaltsraum
1 Büro
Die vielfältige Infrastruktur, mit der die Gesamteinrichtung mit Außenbereichen, Freizeitangeboten, Freizeiträumen usw. eingerichtet ist, steht zur Verfügung.
Jugendamt
Basierend auf der gesetzlichen Grundlage SGB VIII § 42 ist die Inobhutnahme eine zeitlich befristete, sozialpädagogische Interventionsmaßnahme in einer aktuellen Krisensituation. Diese dient in erster Linie der Sicherheit und Versorgung der Klientel. Über das entsprechende Jugendamt wird in enger Zusammenarbeit mit dem Klienten, der Familie, dem Fachbereich und anderen involvierten Stellen eine Lösung für die individuelle Problemlage erarbeitet, Clearing und weiterführende Hilfen oder Maßnahmen.
Aufnahmeverfahren und Hilfeplanprozess
Mit der Anfrage der Maßnahme verbinden sich vielfältige Prozesse in der Einrichtung. Es ist notwendig in kürzester Zeit zu erfassen, welchen Bedarf das Kind oder der/die Jugendliche hat.
Aus der Anfrage ergibt sich dann eine Abwägung der Unterbringung. Wird eine Aufnahme entschieden, besteht die Notwendigkeit die beteiligten Institutionen und die Sorgeberechtigten in den Hilfeprozess mit einzubinden.
Im Aufnahmegespräch werden die Erwartungen und Bedürfnisse der Beteiligten benannt und es ist notwendig, dass alle Beteiligten offen und achtsam mit der Situation umgehen. Die Entstehung der Krise, beteiligte Personen, Abläufe und erste Ansätze die Krise zu beruhigen oder zu überwinden stehen häufig im Mittelpunkt dieses Gespräches. Dazu besteht auch die Notwendigkeit, erste Strukturen, Abläufe und die Zuständigkeiten zu klären. Für eine erfolgreiche Bearbeitung sollte dabei benannt sein, welchen Umfang die Betreuung haben soll, welche Zeiträume vermutlich notwendig sind, um die Bearbeitung und endgültige Klärung zu erreichen. Dabei stehen die Bedürfnisse, der Schutz und die Versorgung der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt. Feste Vereinbarungen und Termine für weitere Kontakte mit dem Jugendamt oder anderen Institutionen oder Personen sind dabei genauso notwendig wie die Abklärung der Intensität der Betreuung und des entsprechenden Personalaufwands. Eine perspektivische Planung erfolgt dann zeitnah.
Personal
Die Inobhutnahme wird von einer erfahrenen Sozialpädagogin geleitet. Diese begleitet den Hilfeprozess, ist Ansprechpartnerin für Sorgeberechtigte, Jugendamt und andere beteiligte Institutionen. Sie entwickelt mit den am Hilfeprozess Beteiligten Perspektiven und sichert die organisatorischen Belange.
Dabei werden die Belange der Kinder und Jugendlichen mit den Tagesabläufen in der Einrichtung mit allen an der Versorgung und Betreuung Beteiligten in der Einrichtung koordiniert. Die Anmeldung zur Schule, das Weiterführen der Ausbildung oder anderer Anforderungen werden dabei genauso beachtet wie die Freizeitplanung und die emotionale Belastung des/der Jugendlichen.
Vernetzung zur Wohngruppe
Im Hilfeprozess der Inobhutnahme besteht eine Vernetzung zu den anliegenden Wohngruppen. Damit wird die Arbeit der Inobhutnahme von den Mitarbeitern der Wohngruppe unterstützt, die zu verschiedenen Zeiten und in der Nachtbereitschaft Beziehungsangebote stellen und die Versorgung und Aufsicht sichern. Der Fachbereich wird für die diagnostische Bearbeitung mit einbezogen. Damit ergibt sich ein Helfernetz, das individuell auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen eingehen kann.
Konzeptionelle Schwerpunkte und Ziele
- Schutz und Sicherheit gewährleisten
- Alltägliche Grundversorgung sichern
- Regeln und Strukturen zur Stabilisierung
- Kontinuität und Alltag schaffen durch Aufnahme von Schulbesuch, Weiterführung von Ausbildungen
- Clearingverfahren und anamnestische Aufarbeitung der Krisensituation
- Familiensysteme erfassen
- Emotionale Stabilisierung der Kinder und Jugendlichen
- Mitwirkung an Lösungsprozessen
- Gegebenenfalls Planung der weiteren Lebensperspektiven
- Abklärung der Möglichkeit einer dauerhaften Unterbringung in der Einrichtung
Methoden
Mit jedem/jeder Jugendlichen wird ein individueller Betreuungsvertrag erstellt, welcher die Ziele und deren Umsetzung, strukturierende Maßnahmen, Freizeit-pädagogische Maßnahmen, den beruflich-schulischen Bereich, sowie die Aufstellung von Tages- und Wochenplänen beinhaltet. Entsprechend dem Alter- und Entwicklungsstand wird dies bei jüngeren Kindern angepasst.
- Jugendamtskontakt
- Clearingverfahren mit Erstellen pädagogischer Diagnosen
- Elternarbeit und Beratung
- Wochen- und Tagesplanung
- Individuelle Betreuung in strukturiertem Rahmen
- Integration in schulische Betreuungsformen
- Fachliche Begleitung in Entscheidungsfindungen
- Freizeit-, erlebnispädagogische Maßnahmen
Schule
Es besteht eine Vernetzung zu allen Schulen im Ort (Grundschule, Mittelschule, Realschule), Berufsschule in Haßfurt und Förderzentrumsbereichen des Landkreises. Individuelle Planungen über Praktika, Ausbildungsbesuch und andere Beschulungen werden im Einzelfall geklärt. Mit der hausinternen Projektgruppe besteht die Möglichkeit erst einmal eine schulische Betreuung in der Einrichtung zu initiieren, wenn der Besuch einer entsprechenden Schulform erst einmal nicht möglich erscheint. Mit den verschiedenen Angeboten der Gesamteinrichtung besteht eine Vernetzung zu Kindergarten und verschiedenen Schulbetreuungsformen. Der Hauswirtschaftsbereich der Einrichtung ist anerkannter Ausbildungsbetrieb und somit auch für ältere Jugendliche eine Möglichkeit kurzfristig über ein Praktikum zusätzliche Strukturen und Beziehungsangebote zu erleben, Arbeitsabläufe zu erlernen und sich damit zu festigen.
Adresse:
Kinder- und Jugendhilfe St. Josef
Oskar-Serrand-Str. 2, 97483 Eltmann
Telefon: 09522/92380
Fax: 09522/9238-15
E-mail: info(at)jugendhilfe-eltmann.de
Entgelte: